Entdecken Sie die Region auf nachhaltige Weise. Ab dem 1. Mai 2025 gibt es die neue Gästekarte für Entdecker:innen. Diese Karte dient als Mobilitätsticket und ermöglicht Ihnen eine klimaschonende Fortbewegung während Ihres Aufenthalts.

Ihre Vorteile:
- Landesweite Nutzung von Bus & Bahn
- Gültig ab der ersten Übernachtung in einer teilnehmenden Gemeinde
- Bewusst die Vielfalt der Region entdecken
Das Wichtigste auf einen Blick
- Landesweite ÖPNV-Mobilität: Nutzen Sie Bus & Bahn in ganz Vorarlberg, inkl. den Grenzbahnhöfen.
- Ab der ersten Übernachtung: Als Übernachtungsgast in einem Unterkunftsbetrieb in einer teilnehmenden Gemeinde haben Sie Anspruch auf die Gästekarte für Entdecker:innen. Sie gilt für die gesamte Dauer Ihres Aufenthalts.
- Bewusst entdecken: Durch die Nutzung des öffentlichen Verkehrs leisten Sie einen Beitrag dazu, die Co2-Emissionen zu reduzieren und den Verkehr zu entlasten.
So erhalten Sie Ihre Gästekarte für Entdecker:innen:
Als Gast erhalten Sie Ihre Gästekarte entweder digital oder analog.
- Digital auf dem Smartphone:
Bei der digitalen Variante bekommen Sie etwa zwei Wochen vor Ihrer Anreise automatisch eine E-Mail mit einem Link zur Web-App „ROMI“. Nach der Registrierung können Sie dort Ihre digitale Gästekarte aktivieren, die als QR-Code angezeigt wird und direkt für die Nutzung von Bus & Bahn gilt – auch schon am Anreisetag. Ihre Gästekarte können Sie auch offline nutzen, wenn Sie die Web-App „ROMI“, die die Gästekarte enthält, auf Ihrem Smartphone speichern.
- Papierkarte:
Sollten Sie kein Smartphone besitzen oder die digitale Lösung nicht nutzen wollen, erhalten Sie Ihre Gästekarte als Ausdruck auf einer speziellen Karte, einem sogenannten Rohling, direkt in Ihrer Unterkunft. Bitte beachten Sie, dass ein Ausdruck auf normalem Papier nicht akzeptiert wird.
Ab 1. Mai 2025 starten Unterkunftsbetriebe in den ersten teilnehmenden Gemeinden, ihren Übernachtungsgästen mit der Gästekarte für Entdecker:innen die landesweite Nutzung von Bus & Bahn zu ermöglichen.
Aktuelle Liste der teilnehmenden Gemeinden:
- Bludesch
- Dornbirn
- Düns
- Dünserberg
- Frastanz
- Hard
- Ludesch
- Nenzing
- Röns
- Satteins
- Schlins
- Schnifis
- Thüringen
Am 1. Juli 2025 kommen schon die nächsten Gemeinden und Unterkunftsbetriebe dazu. Die aktuelle Übersicht finden Sie auf dieser Seite.
Gültigkeitsbereich
Die Gästekarte für Entdecker:innen ist auf allen Linien des Verkehrsverbundes Vorarlberg (VVV) gültig inkl. den Grenzbahnhöfen in Tirol (St. Anton), Deutschland (Lindau) und der Schweiz (Buchs, St. Margrethen). Ausgenommen sind die kostenpflichtigen Wander- und Shuttlebusse. Siehe Plan weiter unten.
Gültiges Ticket
Sie müssen kein Bus- und Bahnticket kaufen. Die Gästekarte für Entdecker:innen inkl. VVV-Logo gilt als Bus- und Bahnticket. Sie erhalten die Gästekarte von den Vermieter:innen, sobald die digitale, tagesaktuelle Meldung durchgeführt ist. Jede Person benötigt eine eigene Gästekarte als persönliches Mobilitätsticket.
Fahrplanauskunft
Informationen zu Verbindungen, Linien und Abfahrtszeiten finden Sie unter fahrplan.vmobil.at, über die App „cleVVVer mobil“ des Verkehrsverbundes Vorarlberg (VVV) oder ganz einfach mit dem VMOBIL Routenplaner:

So einfach reisen Sie mit Bus & Bahn
Der VVV-Liniennetzplan zeigt Ihnen alle Bus- und Bahnverbindungen, die mit der Gästekarte für Entdecker:innen nutzbar sind.
FAQ
- In welchen Gemeinden gilt die „Landesweite Nutzung des ÖPNV für Übernachtungsgäste“?
Nach dem 1. Mai 2025 kommen laufend neue Gemeinden und Unterkunftsbetriebe dazu. Die aktuelle Übersicht finden Sie immer auf dieser Seite.
- In welchen Transportmitteln des ÖPNV gilt die Gästekarte für Entdecker:innen?
Mit der Gästekarte für Entdecker:innen können Gäste mit Bus & Bahn in ganz Vorarlberg inkl. den Grenzbahnhöfen in Tirol (St. Anton), Deutschland (Lindau) und der Schweiz (Buchs, St. Margrethen). Ausgenommen sind kostenpflichtige Wander- und Shuttlebusse.
Der Liniennetzplan des Verkehrsverbunds Vorarlberg VVV zeigt alle Bus- und Bahnverbindungen, die im Verbundraum Vorarlberg nutzbar sind. Den aktuellen Fahrplan finden Sie unter fahrplan.vmobil.at und mobil in der cleVVVermobil App.
- Wer kann die „Landesweite Nutzung des ÖPNV für Übernachtungsgäste“ nutzen?
Übernachtungsgäste, die in einer Unterkunft in einer der teilnehmenden Gemeinden digital und tagesaktuell gemeldet sind, können landesweit Bus & Bahn nutzen.
- Ab welchem Zeitpunkt des Urlaubs gilt die „Landesweite Nutzung des ÖPNV für Übernachtungsgäste“?
Die Gästekarte für Entdecker:innen gilt ab der ersten Nacht. Sie ist am kompletten An- und Abreisetag gültig und kann somit bereits ab den Grenzbahnhöfen für die An- und Abreise verwendet werden.
- Womit ist die „Landesweite Nutzung des ÖPNV für Übernachtungsgäste“ möglich?
Über die Gästekarte für Entdecker:innen können Übernachtungsgäste landesweit Bus & Bahn nutzen. Die Gästekarte ist somit das Mobilitätsticket für Bus & Bahn in ganz Vorarlberg.
- Ist die Schifffahrt inkludiert?
Nein, für die Nutzung der Schifffahrt müssen Sie entsprechende Tickets kaufen.
- Wie ist die „Landesweite Nutzung des ÖPNV für Übernachtungsgäste“ entstanden und warum?
Die Gästekarte für Entdecker:innen ist ein wichtiges Projekt zur weiteren Förderung der nachhaltigen Mobilität im Tourismus. Ziel ist es, die touristische Mobilität vom motorisierten Individualverkehr auf den öffentlichen Verkehr zu verlagern und Übernachtungsgästen einen niederschwelligen Zugang zum ÖPNV in Vorarlberg zu ermöglichen. Das soll dazu motivieren, auf öffentliche Verkehrsmittel umzusteigen, um CO2-Emissionen zu reduzieren, die Verkehrsbelastung zu verringern und das bestehende ÖPNV-Angebot besser auszulasten – und somit einen Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung der Region leisten.
- Wer steht hinter der „Landesweiten Nutzung des ÖPNV für Übernachtungsgäste“?
Es handelt sich um ein Projekt vom Verkehrsverbund Vorarlberg und Bodensee-Vorarlberg Tourismus – und den teilnehmenden Gemeinden.
Ich bin Übernachtungsgast in einer der teilnehmenden Gemeinden und bin durch meine Unterkunft tagesaktuell und digital gemeldet.
- Wie erhalte ich die Gästekarte für Entdecker:innen?
Die Vermieter:innen und Übernachtungsbetriebe geben die Gästekarte an diejenigen Gäste aus, die Anspruch auf die Gästekarte haben (siehe oben). Die Gästekarte gilt als Mobilitätsticket für die Fahrt mit Bus & Bahn in ganz Vorarlberg.
- Wie viel kostet die Gästekarte für Entdecker:innen?
Die Gästekarte wird durch die Gäste über die Gästetaxe finanziert. Dadurch entstehen für Gäste keine zusätzlichen Kosten, um die Gästekarte zu erhalten und damit ganz Vorarlberg nachhaltig mit Bus & Bahn zu entdecken.
- Gibt es eine App für das Smartphone? Gibt es eine physische Gästekarte?
Die Gästekarte für Entdecker:innen wird den Übernachtungsgästen, die darauf Anspruch haben, digital oder physisch über die Vermieter:innen und Unterkunftsbetriebe ausgehändigt bzw. übermittelt.
Aktuell gibt es keine Mobil-App, sondern die digitale Urlaubsbegleiterin „ROMI“ in Form einer Web-App. Etwa zwei Wochen vor Ihrer Anreise bekommen Sie eine E-Mail mit einem Link zur „ROMI“. Nach der Registrierung können Sie Ihre digitale Gästekarte aktivieren, die als QR-Code angezeigt wird und für die Nutzung von Bus & Bahn gilt. Sie können Ihre Gästekarte offline nutzen, wenn Sie die Web-App „ROMI“ auf Ihrem Smartphone speichern.
Wenn Sie die Gästekarte in der Hand halten wollen, erhalten Sie sie als Ausdruck auf einer speziellen Karte direkt in Ihrer Unterkunft.
- Muss die Gästekarte für die erste Nutzung aktiviert werden?
Ja. Nach Ihrer Registrierung in der Web-App „ROMI“ können Sie dort Ihre digitale Gästekarte aktivieren. Die analoge Gästekarte, die sie von den Vermieter:innen erhalten, muss nicht aktiviert werden.
- Ist die Gästekarte für Entdecker:innen übertragbar?
Nein, die Gästekarte ist nicht übertragbar. Jede Person benötigt eine eigene Gästekarte als persönliches Mobilitätsticket.
- Wie lange kann ich während meines Aufenthalts mit der Gästekarte für Entdecker:innen landesweit Bus & Bahn nutzen?
Die Gästekarte ist am kompletten An- und Abreisetag gültig – und das für die Dauer des Aufenthalts in einem Unterkunftsbetrieb in einer der teilnehmenden Gemeinden. Damit können Sie sie bereits ab den Grenzbahnhöfen für Ihre An- und Abreise verwenden.
- Welche Vermieter:innen und Unterkunftsbetriebe nehmen in der Gemeinde, in der ich übernachte, teil?
Ab 1. Mai 2025 starten die ersten Unterkunftsbetriebe und teilnehmenden Gemeinden, ihren Übernachtungsgästen mit der Gästekarte die landesweite ÖPNV-Mobilität zu ermöglichen. Voraussetzung dafür ist ein digitales, tagesaktuelles Meldewesen.
Nach dem 1. Mai kommen laufend neue Gemeinden und Unterkunftsbetriebe dazu. Die aktuelle Übersicht finden Sie auf dieser Seite.
- Ich habe bereits ein anderes Mobilitätsticket, z. B. das Bodensee Ticket, brauche ich die Gästekarte für Entdecker:innen trotzdem?
Möchten Sie in Vorarlberg inkl. den Grenzbahnhöfen in Tirol (St. Anton), Deutschland (Lindau) und der Schweiz (Buchs, St. Margrethen) unterwegs sein und sollte die genannte Region nicht im Gültigkeitsbereich Ihres anderen Mobilitätstickets abgedeckt sein, dann können Sie die Gästekarte für Entdecker:innen einsetzen. Übernachtungsgäste, die in einer Unterkunft in einer der teilnehmenden Gemeinden digital und tagesaktuell gemeldet sind, haben Anspruch auf diese Gästekarte. Finanziert wird sie durch die Gäste über die Gästetaxe.
- Ich habe die Bodensee-Vorarlberg Freizeitkarte gekauft. Brauche ich zusätzlich die Gästekarte für Entdecker:innen? Was ist der Unterschied zwischen der Bodensee-Vorarlberg Freizeitkarte und der Gästekarte für Entdecker:innen?
Die Vermieter:innen und Übernachtungsbetriebe geben die Gästekarte automatisch an diejenigen Gäste aus, die Anspruch darauf haben. Diese Gästekarte gilt als Mobilitätsticketfür die Fahrt mit Bus & Bahn in ganz Vorarlberg.
Die Bodensee-Vorarlberg Freizeitkarte ist eine zusätzliche Eintrittskarte für über 50 Ausflugsziele – Museen, Seilbahnen, Bäder, Eislaufplätze und viele mehr – und gewährt Ermäßigungen bei Bonuspartnern.
- Ich möchte während meines Aufenthalts (E-)Fahrräder, (E-)Scooter oder ein Mietauto ausleihen oder Carsharing oder private Busunternehmen nutzen. Gilt die Gästekarte für Entdecker:innen auch für die genannten alternativen Transportmittel?
Die Gästekarte gilt ausschließlich für Bus & Bahn in ganz Vorarlberg inkl. den Grenzbahnhöfen in Tirol (St. Anton), Deutschland (Lindau) und der Schweiz (Buchs, St. Margrethen). Ausgenommen sind kostenpflichtige Wander- und Shuttlebusse.
Der Tarifzonenplan des Verkehrsverbunds Vorarlberg VVV zeigt alle Bus- und Bahnverbindungen, die im Verbundraum Vorarlberg nutzbar sind. Den aktuellen Fahrplan finden Sie unter fahrplan.vmobil.at und mobil in der „cleVVVermobil" App.
Ich bin kein Übernachtungsgast in einer der teilnehmenden Gemeinden.
- Kann ich die Gästekarte für Entdecker:innen trotzdem erwerben?
Leider nein. Je nach Region gibt es aber unterschiedliche Gästekarten. Am besten erkundigen Sie sich im Tourismusbüro.
Ab 1. Mai 2025 starten die ersten Unterkunftsbetriebe und teilnehmenden Gemeinden, ihren Übernachtungsgästen mit der Gästekarte die landesweite ÖPNV-Mobilität zu ermöglichen. Voraussetzung dafür ist ein digitales, tagesaktuelles Meldewesen.
Nach dem 1. Mai 2025 kommen laufend neue Gemeinden und Unterkunftsbetriebe dazu. Die aktuelle Übersicht der teilnehmenden Gemeinen finden Sie weiter oben auf dieser Seite.
Sollte die Gemeinde, die Sie besuchen, oder sollten Ihre Vermieter:innen oder Ihr Unterkunftsbetrieb aktuell noch nicht dabei sein, ist es leider nicht möglich, die Gästekarte zu erhalten.
Mit dem Verkehrsbund Vorarlberg kommen Sie in Vorarlberg dennoch öffentlich von A nach B, mehr Informationen zu den Tarifen finden Sie unter vmobil.at.
Ich bin Tagesgast ohne Übernachtung in einer teilnehmenden Gemeinde.
- Kann ich die Karte trotzdem erwerben?
Nein. Je nach Region gibt es aber unterschiedliche Gästekarten. Am besten erkundigen Sie sich im Tourismusbüro. Die Gästekarte für Entdecker:innen ist ausschließlich für Übernachtungsgäste in Unterkunftsbetrieben teilnehmender Gemeinden, da die Gästekarte über die Gästetaxe finanziert wird.
Ihre Frage wurde in den FAQs noch nicht beantwortet? Dann freuen wir uns auf Ihren Anruf:
